Kosten

In meiner Praxis in Hamburg Ottensen behandle ich z. Zt. überwiegend Privatversicherte sowie Selbstzahler.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Welche Kosten entstehen?

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit Fachkundenachweis im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, rechne ich Heilleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Eine 50-minütige Sitzung Verhaltenstherapie (Ziffer 870) wird entsprechend mit einem Honorar von 122,42 Euro (Faktor 2,8) berechnet. In Einzelfällen kann auch der Faktor mit dem 3,5 fachen Satz mit 153,00 Euro abgerechnet werden.

Selbstzahler*innen

Selbstzahler*innen übernehmen selbst die Kosten, weshalb keine Abklärung mit Krankenversicherung etc. notwendig ist, und die Therapie ohne Wartezeit begonnen werden kann.

Privatversicherte

Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Genaueres hängt aber von den Vertragsbedingungen ab. Auch der Prozess der Beantragung einer Psychotherapie, wird von Privaten Krankenversicherungen individuell gehandhabt. Es wird dringend geraten frühzeitig Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um dies abzuklären.

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von der Beihilfe übernommen. Auch hier wird empfohlen sich frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um den Umfang der Kostenübernahme und die Anforderungen für den Beantragungsprozess abzuklären.

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes. Beamte haben einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten.

Beamt*innen des Bundes haben die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Nach den ersten Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Heilfürsorgestelle gestellt. Ggf. brauchen Sie für die ersten Gespräche eine Überweisung ihres Hausarztes.

Soldat*innen können ebenfalls Psychotherapie in Anspruch nehmen. Sie benötigen hierfür ein Dokument für das Erstgespräch („Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ – San/Bw/0218).

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Therapie im Regelfall nur, wenn es sich dabei um eine Therapeut*in, oder eine Praxis mit Kassensitz handelt, nicht aber bei Privatpraxen.
Das Prinzip des Kostenerstattungsverfahrens (nach § 13.3, SBG V) ermöglicht es jedoch die Therapiekosten die bei einer Behandlung ohne Kassensitz anfällt, rückerstattet zu bekommen, falls Ihre Versorgung ansonsten nicht gewährleistet ist (z.B. aufgrund mangelnder Therapieplätze oder zu langer Wartezeiten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies für Sie in Frage kommt.

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Privatpraxis für Psychotherapie

Inhaber: Marc Schmit (M.Sc.)

 

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